Laut "GDA" (Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie) verständigten sich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger jetzt auf eine Leitlinie zur Gefährdungsbeurteilung.
Das Ziel soll eine Optimierung des dualen Arbeitschutzsystems in Deutschland sein. Die Ressourcen der Unfallversicherungsträger und Länderbehörden sollen gebündelt werden. Auch wird die Effizienz- und Effektivitätssteigerung des betrieblichen Arbeitsschutzes angestrebt.
Für die Gefährdungsbeurteilung wurde nun die "Leitlinie Gefährdungsbeurteilung" (PDF, 10 Seiten), die sich aus dem LASI/UVT/BMAS-Spitzengespräch am 11. Juni 2008 (abgestimmter Grundsatz gemäß § 20 Abs.1 SGB VII sowie § 21
Abs.3 Ziffer 1 ArbSchG in der Fassung des Arbeitsentwurfs des UV-Reformgesetzes) ergeben hat, veröffentlicht.
Quelle: DGUV
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