Zaun und Recht
Grundsätzlich können Sie Ihren Holz- oder Metallzaun mit jeder Farbe und mit jedem Holzschutzmittel streichen (sofern das Mittel erlaubt ist). Doch darf der Nachbar nicht über das zumutbare Maß hinaus beeinträchtigt werden. Sonst kann er zum Beispiel geltend machen, dass er unter den Ausdünstungen eines Holzschutzmittels leidet und nach § 1004 BGB auf Unterlassung klagen.