Gefahrstoffverordnung an Schulen einfach umsetzen

Mittwoch, den 20. August 2008 um 00:00 Uhr Redaktion
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Broschüren helfen beim sicheren Umgang mit Gefahrstoffen

Seit einigen Wochen kommt es immer wieder zu Funden explosionsgefährlicher Pikrinsäure in deutschen Schulen. Die überlagerten und eingetrockneten Kristalle müssen teilweise gezielt durch Experten gesprengt werden. Doch Pikrinsäure ist nur eine von vielen chemischen Stoffen, die im Chemie- oder Biologieunterricht Anwendung finden. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützte deshalb die Unfallkasse NRW, die gemeinsam mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW zwei Broschüren herausbrachte, um hier den Unterricht sicherer zu gestalten. Denn auch in der Schule gilt die Gefahrstoffverordnung. Zusammen mit der B A D Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH entstanden Teil 1 und 2 der Broschüre "Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen" in der Reihe Prävention in NRW.

Die Broschüre enthält eine Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen. Zudem listet sie alle in Schulen angetroffenen Gefahrstoffe auf. Ausgehend von Gefahren für Gesundheit sowie durch Brand und Explosionen stellt das Heft die notwendigen Schutzmaßnahmen vor. Damit lassen sich Schülerexperimente sicher gestalten. Darüber hinaus weist die Broschüre auf Stoffe hin, die nicht mehr in der Schule verwendet werden dürfen. Dies gilt für viele Gefahrstoffe, die Krebs erzeugen, das Erbgut verändern oder die Fortpflanzung gefährden können. Die Gefahrstoffliste verweist auf diese Verwendungsverbote und verlangt eine sachgerechte Entsorgung des Gefahrstoffes.

Die Empfehlungen zur sicheren Handhabung von Gefahrstoffen in Schulen beruhen auf dem Einfachen Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) der BAuA. Schließlich ist das EMKG so einfach, dass auch Schüler lernen, wie gefährlich die im Chemieunterricht verwendeten Chemikalien sein können. Doch nicht nur Schulen hilft dieses Konzept. Es unterstützt auch fachkundige Personen wie Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte und Beratungsdienste in Betrieben bei der systematischen Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Das EMKG Version 2.0 befindet sich auf der BAuA-Homepage unter www.einfaches-massnahmenkonzept-gefahrstoffe.de.

Die Broschüren "Prävention in NRW 3 und 4 - Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an Schulen Teil 1 und 2" können von der Homepage der Unfallkasse NRW heruntergeladen werden.

Direkter Link: Unfallkasse-NRW